Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines:

1.1. Sämtliche Rechtsgeschäfte werden im Namen und für Rechnung des Electric Customs e.U. – im

folgenden kurz „Verkäufer“ genannt – abgeschlossen, welchem die Vertragserfüllung obliegt und an den alle Zahlungen zu leisten sind.

1.2. Mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung erfolgen Lieferungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die Bestellung, spätestens aber mit Absenden der Lieferung an den Kunden Vertragsbestandteil werden; sie sind auf Dienst- und Werkleistungen sinngemäß anzuwenden. Soweit in diesen Bedingungen keine Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, Werkbestellern und sonstigen Abnehmern – im Folgenden kurz Kunde genannt – finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde bei der Bestellung auf solche AGBs verweist und der Verkäufer nicht sofort widerspricht; Schweigen des Verkäufers gilt nicht als Zustimmung.

  1. Vertragsabschluss/ Vertragsänderungen:

2.1. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen, Ergänzungen und insbesondere die Zusicherung von Eigenschaften sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Prospektangaben der Herstellerfirmen bedeuten keine vom Verkäufer gegebene Zusicherung. Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch die Retournierung des vom Auftraggeber firmenmäßig unterfertigen Angebotes, unserer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der vom Kunden gewünschten Leistungen bzw. Lieferungen zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

2.2. Mündliche Erklärungen, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen bereits abgeschlossener Verträge, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2.3. Dem Verkäufer steht es frei, Angebote und Bestellungen eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn die von dem Kunden übermittelten Daten unvollständig, unglaubwürdig, unrichtig oder ihre Richtigkeit zweifelhaft sind, der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt hat oder eines in der Vergangenheit begründetes Vertragsverhältnis zu diesem Kunden aufgrund Verletzung wesentlicher Verpflichtungen des Vertrages durch den Kunden geendet hat. Im Fall einer Ablehnung, hat der Kunde keinen Anspruch

auf Ersatz von ihm allenfalls hierdurch entstehenden Schäden und/ oder Aufwendungen.

2.4. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware.

  1. Abholung/Leistungen/Lieferungen:

3.1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich eine Lieferung schriftlich vereinbart wird, sind die Waren durch den Kunden bei dem Verkäufer, auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen.

3.2. Im Falle einer (ausdrücklich schriftlich zu vereinbarenden) Lieferung erfolgt diese unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl des Verkäufers an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.3. Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden gehen Gefahr und Zufall mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

3.4. Im Falle einer (ausdrücklich schriftlich zu vereinbarenden) Lieferung der Ware gehen Gefahr und Zufall im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

3.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Der Kunde kommt dann in Annahmeverzug, wenn er die ihm angebotene ordnungsgemäße Leistung nicht annimmt.

  1. Eigentumsvorbehalt

4.1. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

4.3. Vor dem Eigentumserwerb ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstigen Weitergabe von Vorbehaltssachen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt. Macht ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens Rechte an dem Kaufgegenstand geltend oder erfolgen sonstige Zugriffe Dritter, hat der Kunde den Verkäufer davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.

4.4. Der Kunde hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche

Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

4.5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4.6. Bei einer Weiterveräußerung der Ware durch einen Kunden, der Unternehmer ist, tritt dieser dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

  1. Preise/ Zahlungen:

5.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lieferanten ohne Skonto und sonstigen Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen (zB Überstellungskosten) werden zusätzlich berechnet.

5.2. Zahlungsort ist der Sitz des Zahlungsempfängers.

5.3. Ein Abzug vereinbarter Nachlässe ist unzulässig, solange ältere fällige Forderungen aushaften.

5.4. Alle Zahlungen haben durch rechtzeitige Überweisung oder auf Verlangen des Verkäufers vor Warenübergabe in bar zu erfolgen.

5.5. Im Falle des Verzuges stehen dem Verkäufer Verzugszinsen von 12% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Der Kunde ist überdies verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche von ihm zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendete Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, sowie Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Kommt der Kunde mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.6. Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert, ist der Verkäufer auch berechtigt, alle seine Forderungen (auch bei Stundung der Zahlung) sofort fällig zu stellen und noch nicht oder nur teilweise erfüllte Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Für einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG tritt Terminverlust bloß dann ein, wenn – trotz vollständiger Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer- eine von ihm zu erbringende Teilleistung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und der Androhung des Terminverlustes nicht erbringt. Der Verkäufer ist in einem solchen Fall auch berechtigt, die sofortige Rückgabe bereits

gelieferter Waren zu begehren.

5.7. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf Forderungen ihrer Wahl anzurechnen. Zahlungen werden – wenn der Verkäufer keine Erklärung abgibt – auf die jeweils älteste Forderung angerechnet wobei Zahlungen zuerst auf die Verzugszinsen und die Kosten der Rechtsdurchsetzung und erst danach auf die Forderung angerechnet werden.

5.8. In Saldomitteilungen ausgewiesene Beträge gelten als richtig anerkannt, wenn sie nicht unverzüglich bestritten werden. Eine Änderung von Fälligkeiten tritt durch Saldomitteilungen nicht ein.

5.9. Eine Aufrechnung von vermeintlichen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen des Verkäufers ist dem Kunden – sofern er Unternehmer ist – nicht gestattet. Für Kunden, die Verbraucher sind, besteht eine Berechtigung zur Aufrechnung nur dann, wenn die Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden des Verkäufers gegenüberstehen, der Verkäufer die Ansprüche anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt sind.

5.10. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

5.11. Allfällige mit einem Import oder einem Export verbundene Abgaben (etwa Zoll), Spesen und Kosten sind vom Kunden zu tragen.

5.12. Die bei einer allfälligen Lieferung der Ware an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse entstehenden Kosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten; diese Kosten sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.

  1. Gewährleistung/ Schadenersatz:

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren und die für ihn erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu überprüfen und Mängel – bei sonstigem Verlust der Ansprüche – binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich zu rügen, wobei der Kunde zu beweisen hat, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Waren vorhanden gewesen ist. Berechtigte Gewährleistungsansprüche kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch Verbessern, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rückerstattung des Entgeltes gegen Rücknahme der Ware erfüllen. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Verkäufers auf seinem Betriebsgelände oder direkt beim Kunden.

6.2. Kunden, die Verbraucher sind, leistet der Verkäufer zwei Jahre hindurch Gewähr dafür, dass die von ihr gelieferten Waren unter Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs-, Verwendungs- und Sicherheitsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein üblichen

oder den speziell angegebenen notwendigen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die Bedingungen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen und den über sie gemachten öffentlichen Äußerungen entsprechen, soweit sie der Verkäufer kannte oder kennen musste und sie für den Verbraucher wesentliche Voraussetzung im Abschluss des Vertrages gewesen sind.

6.3. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch Abnützung, missbräuchliche Verwendung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind oder, wenn der Kunde oder ein Dritter an den ihm gelieferten Gegenständen Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung vorgenommen hat.

6.4. Für Schäden aus nachweisbar verschuldeter Vertragsverletzung haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte, soweit es sich um Personenschäden handelt.

6.5. Der Verkäufer haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Gegenüber Unternehmen ist diese Haftung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden beschränkt.

6.6. In keinem Fall haftet der Verkäufer für Schäden, die dritte Personen erleiden, wie auch für Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Seitenschäden.

6.7. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes pro Schadensfall beschränkt.

6.8. Hat der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers erfüllt, hat er den Rückersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Wochen nachweislich schriftlich geltend zu machen.

6.9.  Bei allfälligen Gewährleistungsansprüchen des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für den Verkäufer verglichen mit einer anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Kunden, die Unternehmer sind, leistet der Verkäufer für allfällige Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

  1. Rücktrittsrecht

7.1. Gemäß § 5e KSchG hat ein Kunde, der Verbraucher ist, grundsätzlich das Recht, von unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschossenen Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt

die rechtzeitige Absendung.

7.2. Für Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, sowie über Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht jedoch kein Rücktrittsrecht (§ 5f Z 3 KSchG).

7.3. Der Kunde hat im Fall des zulässigen Rücktritts die empfangene Ware unverzüglich zurückzustellen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des Werts der Ware, zu bezahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.

  1. Haftungsbeschränkungen

8.1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet der Verkäufer nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

8.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem den Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht.

8.3. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb ihrer Website und haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit der Verkäufer mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist der Verkäufer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich.

8.4. Die in diesem Punkt 9. angeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für allfällige Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Gesellschafter, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

8.5. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

  1. Erfüllungsort/ Gerichtsstand:

9.1. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers.

9.2. Gerichtsstand ist Klagenfurt.

9.3. Auf das zwischen den Vertragsparteien zustande gekommene Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

 

 

  1. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieser AGBs – gerade im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte oder zwingend gesetzliche Bestimmungen – unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen

Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Bestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit der von ihnen gewählten Formulierung/ Bestimmung bekannt gewesen. Subsidiär gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Electric Customs e. U. | Aichfeldgasse 14 | 9800 Spittal/Drau | Österreich

Betriebsgelände: Hallegger Straße 65 | 9201 Krumpendorf | Österreich

Tel.: +43 (0) 676 56 41 986 | eMail: office@electric-customs.at | www.electric-customs.at

UID-Nr.: ATU72001335 | Gerichtsstand Klagenfurt

  1. Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Electric Customs e. U. | Aichfeldgasse 14 | 9800 Spittal/Drau | Österreich

Betriebsgelände: Hallegger Straße 65 | 9201 Krumpendorf | Österreich

Tel.: +43 (0) 676 56 41 986 | eMail: office@electric-customs.at | www.electric-customs.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme

der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsformular

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

Electric Customs e. U. | Aichfeldgasse 14 | 9800 Spittal/Drau | Österreich

Betriebsgelände: Hallegger Straße 65 | 9201 Krumpendorf | Österreich

Tel.: +43 (0) 676 56 41 986 | eMail: office@electric-customs.at | www.electric-customs.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

-Bestellt am (*)/erhalten am (*)

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Electric Customs e.U., Aichfeldgasse 14, 9800 Spittal /Drau, Österreich

Betriebsgelände: Hallegger Straße 65, 9201 Krumpendorf

(im Folgenden kurz: „Verkäufer“)

Stand: Juli 2024

 

Bereich: Yachtservice, Lagerung, Transport

 

  1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Alle Leistungen des Verkäufers im Bereich Yachtservice / Lagerung / Transport erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Vertragspartners werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, es sei denn der Verkäufer hätte der Geltung schriftlich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte. Die von diesen AGB abweichenden Regelungen sind als nicht gesetzt zu erachten.

1.2. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, insbesondere auf Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren des Verkäufers, dass er mit dem Inhalt der ABG einverstanden ist. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass er diese AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers oder im Internet zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.

1.3. Besteht zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner eine längere Geschäftsbeziehung (Abschluss von zumindest drei Rechtsgeschäften), so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird.

1.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter diese AGB auf seine Rechtsnachfolger zu überbinden.

  1. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch beiderseitige Unterfertigung eines von dem Verkäufer vorbereiteten Vertrages, einer Auftragsbestätigung oder durch die Retournierung des vom Vertragspartner unterfertigten Angebotes zustande. Der Inhalt der von dem Verkäufer verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Verkäufer darauf ausdrücklich Bezug genommen hat.

2.2. Die Angebote und sonstigen Erklärungen des Verkäufers sind freibleibend und nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. Befristungen von Angeboten durch den Vertragspartner gelten als nicht beigesetzt. Die Angebotsannahme erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB (vgl. Punkt 1.1.).

2.3. Kostenvoranschläge sind mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich.

2.4. Mündliche Nebenabreden bestehen ausdrücklich nicht und gelten als aufgehoben.

2.5. Die Darstellung von Dienstleistungen im Leistungskatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Stellung eines Angebotes durch den Vertragspartner.

  1. Vertragsdauer

3.1. Wird im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner eine Laufzeit nicht ausdrücklich vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mittels eingeschriebenen Briefs unter Einhaltung einer Frist von 3 Monate jeweils zum Quartal gekündigt werden.

3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen:

a.) Bei falschen Angaben im Übergabeprotokoll

b.) Bei Verstoß des Vertragspartners gegen die AGB’s des Verkäufers

c.) Bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Vertragspartners gegenüber den Mitarbeitern des Verkäufers und/oder anderen Vertragspartner des Verkäufers

d.) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Vertragspartners gegen seine Verpflichtungen

  1. Übergabeprotokoll

Vor der Vermietung eines Trockenlagerplatzes hat der Vertragspartner ein durch den Verkäufer vorbereitetes Übergabeprotokoll zu unterfertigen. Durch Unterfertigung bestätigt der Vertragspartner sämtliche, dem Übergabeprotokoll zu entnehmenden Angaben richtig und vollständig abgegeben zu haben und wird bestätigt, dass sämtliche im Übergabeprotokoll enthaltenen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen worden sind.

  1. Lagerplatzvermietung

5.1. Der Verkäufer vermietet an den Vertragspartner einen Trockenlagerplatz. Der Trockenlagerplatz wird vom Verkäufer ausgewählt und bestimmt; ebenso bestimmt der Verkäufer die Art der Bootslagerung. Soweit Yachten / Boote infolge ihrer Konstruktion oder ihrer Beschaffenheit besondere Trockenlagervorschriften haben, sind diese dem Verkäufer durch den Vertragspartner vor Vertragsabschluss schriftlich bekannt zu geben. Der Verkäufer ist berechtigt, den ursprünglich zugewiesenen und gemieteten Platz gegen einen anderen Platz auszutauschen.

5.2. Der vermietete Platz wird nicht bewacht und ist gegen Schäden jeglicher Art nicht versichert. Der Verkäufer haftet für keinen Schaden, der während der Lagerzeit am und im Boot entsteht. Ausgenommen sind jene Schäden, die sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gründen. Der Vertragspartner verpflichtet sich durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

5.3. Der Mietzins ist fällig, sobald das Boot auf seinem Trockenlagerplatz steht. Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten.

5.4. Der Zugang zum Trockenlagerplatz richtet sich nach den Betriebsöffnungszeiten des Verkäufers. Dritten (insbesondere Angehörigen fremder Betriebe) ist das Betreten des Betriebsgeländes und der Lagerplätze des Verkäufers nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers gestattet.

5.5. Die Überholung des Bootes des Vertragspartners durch diesen selbst oder durch Dritte auf dem Betriebsgelände oder den Lagerplätzen des Verkäufers ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers zulässig. Das gleiche gilt für die Benutzung von Maschinen und Anlagen des Verkäufers, sowie Strom- und Wasserversorgung. Weiters ist der Vertragspartner nicht berechtigt ohne Genehmigung des Verkäufers auf der vermieteten Fläche und/oder dem Betriebsgelände des Verkäufers anderweitige Gegenstände abzustellen oder zu lagern.

5.6. Dem Vertragspartner ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände oder den Lagerflächen des Verkäufers die Schiffsmotoren laufen zu lassen, Heizungen zu betreiben, Brennarbeiten durchzuführen sowie Schweiß-, Löt- und sonstige mit Funkenflug verbundene Arbeiten auszuführen. Offenes Feuer und Rauchen sind ebenfalls strikt untersagt.

5.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das stehende und laufende Gut, Masten, Persenninge etc. so zu befestigen, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen Beschädigungen der Betriebsanlagen und Lagerplätze des Verkäufers sowie anderer Boote ausgeschlossen sind. Der Vertragspartner ist verpflichtet, während des Mietverhältnisses, dem Verkäufer unverzüglich und unaufgefordert jede Veränderung des Eigentums und der Rechte an den eingebrachten Sachen schriftlich anzuzeigen.

5.8. Ist das Boot auf Wunsch des Vertragspartners oder wegen fristloser Kündigung des Mietverhältnisses vorzeitig oder außerhalb der üblichen Reihenfolge vom Betriebsgelände bzw. dem Lagerplatz zu entfernen, so trägt der Vertragspartner die dem Verkäufer hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich der Kosten eines hierbei notwendig werdenden Transportes anderer Boote.

5.9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, weder an Bord des Schiffes noch sonst irgendwo am Betriebsgelände oder Lagerfläche des Verkäufers, feuergefährlichen Stoffe, wie insbesondere Treibstoff, Gasflaschen, Farben etc. zu lagern; der Vertragspartner ist verpflichtet, loses Inventar, Zubehör etc. unter Verschluss zu halten.

5.10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Stromquellen – insbesondere Batterien – abzuklemmen.

5.11. Stellt der Verkäufer fest, dass Gegenstände iSd Pkt. 5.9. bzw. 5.10. an Bord eines Schiffes bzw. am Betriebsgelände oder Lagerfläche gelagert werden, so ist der Verkäufer berechtigt sämtliche dieser Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners in Verwahrung zu nehmen.

  1. Transport / Lieferung

6.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gilt der Sitz des Verkäufers als Auslieferungsort.

6.2. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die eingelagerte Ware das Betriebsgelände des Verkäufers verlässt.

Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners zurückgestellt wird.

6.3. Für den Fall des Transportes der Ware erfolgt diese in einer, für den Transport üblicherweise geeigneten Form. Wird eine besondere Art der Beförderung schriftlich vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten an den Verkäufer, von diesem erbracht bzw. organisiert. Wenn nicht eine besondere Transportart schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl der Transportart durch den Verkäufer. Der Vertragspartner erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur oder Bahn einverstanden.

6.4. Die Kosten einer, auf Wunsch des Vertragspartners abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Gleichzeitig hat der Vertragspartner auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr und Einfuhr erforderlich sind.

6.5. Ist bei Vertragsabschluss kein Leistungsort vereinbart worden, ist der Verkäufer auch berechtigt, die Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Vertragspartners zu erbringen.

6.6. Eine schriftlich vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch den Verkäufer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Wird der Transport durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung infolge Übernahme unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 4 Werktagen auf allfällige Mängel hin zu prüfen. Der

Vertragspartner verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt.

6.8. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

7.1. Der Verkäufer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

7.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im fremden Namen, jedenfalls aber auf Rechnung des Vertragspartners. Der Verkäufer wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

7.3. Soweit der Verkäufer notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

7.4. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich einer durch einen Dritten erbrachten Leistung.

7.5. Durch Unterzeichnung des Angebotes / Auftragserteilung erteilt der Vertragspartner dem Verkäufer die Vollmacht, sämtliche erforderlichen Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners abzuschließen.

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche werden für die Fälle leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.2. Etwaige Mängel bzw. Schäden sind seitens des Vertragspartners unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, jedenfalls jedoch binnen 4 Tagen ab Kenntnis, bei sonstigem Verlust unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt und es sind sämtliche Ansprüche des Vertragspartners – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen.

8.3. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers aufgrund Schädigungen, die diese dem Vertragspartner zufügen.

8.4. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn beim zu Wasser setzen des Schiffes / Bootes nach Beendigung des Winterlagers Wasserschäden durch undichte oder geöffnete Ventile eintreten; dies gilt auch dann, wenn Angehörige des Verkäufers im Auftrag des Vertragspartners das Schiff beim Abkranen daraufhin kontrollieren.

  1. Annahmeverzug

Nimmt der Vertragspartner die Ware in Folge Lieferung bzw. Beendigung des Mietverhältnisses nicht vereinbarungsgemäß zurück, so ist der Verkäufer berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzulagern. Der Ersatz der durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns bleibt jedenfalls unberührt.

  1. Höhere Gewalt

10.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, seine Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Leistung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Vertragspartner berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil des Vertrages zurückzutreten.

10.2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens des Verkäufers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks, Rohstoffknappheit etc.

 

 

  1. Leistungsfristen

11.1. Die vom Verkäufer angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich. Der Vertragspartner verzichtet auf alle Ansprüche infolge verspäteter Leistungserbringung, insbesondere auf Pönalforderungen und Vertragsstrafen.

11.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie bspw. alle Fälle höherer Gewalt, welche die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist behindern, eintreten, so verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Derartige Umstände sind insbesondere Streik, Naturkatastrophen, Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit.

11.3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Sollte

der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommen hat der Verkäufer die hieraus entstehenden Verzögerungen nicht zu vertreten und die Leistungsfrist ist in angemessener Weise anzupassen.

  1. Preise

12.1. Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Preisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten enthalten.

12.2. Die Berechnungen des Verkäufers erfolgen zu den, für den Tag der Leistungserbringung vereinbarten Preisen. Verändert sich die Leistungsfrist aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, bleibt eine Preisberichtigung zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisen vorbehalten.

12.3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertragspartner – auch noch vor Durchführung der Leistungserbringung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.

12.4. Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Vertragspartner.

  1. Zahlung

13.1. Sofern schriftlich keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, ist das Entgelt Zug um Zug bei Leistungserbringung durch den Verkäufer, zur Zahlung fällig.

13.2. Zahlungen sind, ohne jeden Abzug in Euro zu leisten. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Ansprüchen gegen den Verkäufer Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind. Bei Zahlungsverzug, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen jedenfalls außer Kraft.

13.3. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers. Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht.

13.4. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, wie bspw. die Kosten eines beigezogenen Anwaltes, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet.

13.5. Bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iHv von 9,2 % über dem Basiszinssatz der EZB verrechnet. Der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon unberührt.

13.6. Bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Verkäufer von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Dienstleistungen vorerst nicht zu erbringen und Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern. Der Verkäufer ist berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.

  1. Erklärungen des Herstellers

14.1. Erklärungen des Herstellers, in Bezug auf Eigenschaften der Ware begründen, auch wenn sie von dem Verkäufer weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller.

14.2. Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers.

  1. Mahn- und Inkassospesen

15.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet dem Verkäufer sämtliche aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.

15.2. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die dem Verkäufer entstandenen Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 30,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,70 zu ersetzen.

  1. Verwendung von Daten und Werbung

16.1. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von dem Verkäufer automationsunterstützt, gespeichert und verarbeitet werden.

16.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Vertragspartners gesendet werden.

16.3. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke von dem Verkäufer verwendet werden dürfen und von dem Verkäufer Werbung und Informationen über Produkte und Angebote des Verkäufers sowie von anderen Geschäftspartnern zu erhalten. Die Daten des Vertragspartners verbleiben beim Verkäufer und

werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.

  1. Widerrufsrecht (für Verbraucherverträge iSd § 3Abs 1 KSchG bzw. § 1 FAGG)

Kommt es zu einem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher und hat der Vertragsabschluss iSd § 3 Abs 1 KSchG bzw. des § 1 FAGG stattgefunden, so steht dem Verbraucher das Recht zu binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verkäufer vom Verbraucher mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wird der Vertrag widerrufen, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist. Den Verbraucher trifft im Fall seines Rücktritts vom Vertrag die Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher dem Verkäufer einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Verkäufer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Widerrufsformular

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

Electric Customs e. U. | Aichfeldgasse 14 | 9800 Spittal/Drau | Österreich

Betriebsgelände: Hallegger Straße 65 | 9201 Krumpendorf | Österreich

Tel.: +43 (0) 676 56 41 986 | eMail: office@electric-customs.at | www.electric-customs.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

-Bestellt am (*)/erhalten am (*)

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-Datum

(*) Unzutreffendes streichen

  1. Anfechtungsverzicht

Der Vertragspartner verzichtet, soweit nach zwingendem Recht zulässig, darauf, Verträge mit dem Verkäufer anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

  1. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

19.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ausgeschlossen wird.

19.2. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen AGB sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Der Verkäufer ist berechtigt, auch das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners anzurufen.

19.3. Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

19.4. Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Kundmachung den geänderten AGB widerspricht. Die Kundmachung der geänderten AGB kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

19.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.